Wie viele andere karibische Offshore-Gerichtsbarkeiten hat St. Lucia einen speziellen International Business Company Act verabschiedet, der sowohl auf Offshore- als auch auf Onshore-Aktivitäten Anwendung findet. Aufgrund der vorhersehbaren Entwicklungen in Bezug auf Inhaberaktien hat sich St. Lucia dafür entschieden, nur Namensaktien zuzulassen. Angesichts des derzeitigen Aufsichtsklimas kann dies fast ein Vorteil im Gegensatz zur Ausgabe von Inhaberaktien sein. In der Regel sind IBCs (International Business Companies) von der Steuer und von Devisenkontrollbestimmungen befreit. Als Spezialität kann eine IBC in St. Lucia zwischen einer Steuerbefreiung oder der Zahlung einer Steuer von 1% wählen. Um Flexibilität zu wahren, dürfen ausländische Gesellschaften ihren Sitz nach St. Lucia und IBCs von St. Lucia ihre Gerichtsbarkeit an einen anderen Ort verlegen. Obwohl einige Namen nicht ohne die Zustimmung des Ministers für internationale Finanzdienste erlaubt sind, gibt es keine Einschränkung in Bezug auf die Verwendung der Wörter “Fonds” und “Trust” in einem IBC-Namen. Eine lucianische IBC braucht nur einen Aktionär und ein Verwaltungsratsmitglied, die beide Gesellschaftsorgane sein können. Die Regierung erhebt eine Jahresgebühr von USD 300, was den Jahresgebühren der British Virgin Islands (BVI) entspricht. Im Gegensatz zu den BVI hat St. Lucia die Jahresgebühren für Aktienkapital über USD 50'000 nicht angehoben, was einen vergleichsweisen Vorteil gegenüber den BVI darstellt.
Der Trust Act, der mit dem neuen Trust Act aus dem Jahre 2002 gewaltig verbessert wurde, stellt ein modernes und flexibles Treuhandgesetz dar, das verschiedene Arten von Trusts ermöglicht, wie z.B. zweckgebundene, gemeinnützige, Unterhalts- oder Schutztrusts.
St. Lucia bietet zwar Offshore-Banklizensen an, aber die Kapitalerfordernisse sind ziemlich restriktiv, und die Lizenzen werden nur an Bankfachleute mit einer nachgewiesenen und soliden Erfolgsbilanz erteilt. Es wird erwartet, dass in der nahen Zukunft nur sehr wenige Lizenzen erteilt werden. Auch der US Patriot Act hat es sehr fraglich gemacht, ob es überhaupt Sinn macht, eine Offshore-Banklizenz anzustreben.
Die Versicherungsgesetzgebung ist weltweit bereits auf ein grosses Interesse gestossen. Es könnte durchaus passieren, dass St. Lucia einer der wenigen wichtigen Nischen-Player im konzerneigenen Versicherungs- und Rückversicherungsbereich werden könnte.
St. Lucia bietet eine sehr interessante Gesetzgebung für Anlagefonds an – ein einfaches Zweistufensystem für private und öffentliche Fonds. Während die öffentlichen Fonds eine Lizenz, einen lizensierten Fondsverwalter und eine alljährliche Abschlussprüfung benötigen, brauchen private Fonds weder einen lizensierten Fondsmanager noch eine Abschlussprüfung, d.h. sie müssen registriert, aber nicht lizensiert werden. Für den zunehmenden Bereich der sogenannten Professionellen Fonds hat St. Lucia die Kategorie der privaten Fonds auf eine Mindestanlage von USD 50'000 und auf eine Höchstzahl von einhundert Investoren ausgedehnt, was sich im Vergleich mit den Vorschriften auf den BVI und mit vergleichbaren Gerichtsbarkeiten als günstig erweist.