Die neue Gesetzgebung spiegelt das Allerbeste ihrer Vorläufer in anderen Gerichtsbarkeiten wider, profitiert aber auch von den bisher auf diesem Gebiet gesammelten Erfahrungen und gewährleistet, dass akkreditierte Fonds verschiedener Art – angefangen von echten öffentlichen Fonds bis hin zum Familienfonds - ordnungsgemäss geregelt werden. Der Mutual Funds (Amendments) Act aus dem Jahre 1998 ändert das im Jahre 1997 verabschiedete Gesetz. Mehr als einhundert Seiten Gesetzesbestimmungen und -verfügungen, Antragsformulare und Anhänge gehören zur Gesetzesnovelle. Die Hauptelemente der Gesetzesnovelle schliessen die gesetzliche Anerkennung einer neuen Gattung von privaten "akkreditierten Fonds" für professionelle und weltoffene Investoren und Steuerbefreiungen für Familienfonds und bestimmte Kleinemissionsangebote ein.
Weitere Sondermerkmale sind:
- eine gesetzliche 45-tägige Turnaround-Frist auf allen Anträgen zur Anerkennung und Eintragung <//font>
- ein Sonderverfahren für die vorläufige Billigung eines öffentlichen Fonds vor der Bildung oder Kapitalisierung des Emissionangebots
- allumfassende Steuerbefreiungsbestimmungen bei jedem geregelten Fonds, der ein Sonderzertifikat für die Steuerbefreiung erhält.
- niedrige Gebühren für die Eintragung und für alljährliche Verlängerungen <//font>
- Familienfonds und Kleinemissionsangebote (unter 15 Investoren) sind von Publizitätserfordernissen befreit
- <//font>Bestimmungen zur Erleichterung der Eintragung von ausländischen lizensierten Fonds-Managern als “anerkannte Manager”
- Akkreditierte Fonds erhalten automatisch eine 2-wöchige Bedenkfrist, um die Anerkennung zu beantragen
International Insurance (Amendment and Consolidation) Act aus dem Jahre 1998
Dieses Ergänzungsgesetz, das als umfassender Kodex konzipiert und für alle Verwaltungs- und Aufsichtsaspekte des neuen Offshore-Versicherungssystems von St. Vincent massgebend ist, enthält eine Reihe von Neuerungen.
Diese umfassen detaillierte Bestimmungen für Protected Premium Accounts (geschützte Prämienkonten), ein Kapitalerhaltungsmerkmal für gezahlte Lebensversicherungsprämien und Annuitätspolicen für alle Gattungen von Gesellschaften, die nach dem neuen Gesetz gegründet werden. Der Protected Premium Account-Teil des neuen Gesetzes verstärkt ähnliche im externen Versicherungsrecht in Bermuda und auf den Cayman Islands vorkommende Bestimmungen und ist mit den Hauptaspekten einer wie in Guernsey anzutreffenden Gesetzgebung zur Protected Cell Company (PCC) verbunden. .
Insbesondere und einmalig sieht das Gesetz fünf Kategorien von internationalen Versicherungsgesellschaften vor und ermöglicht dadurch den Antragstellern, mit grösserer Präzision das entsprechende auf Kosten- und Aufsichtsbefreiungen basierende Instrument zu wählen.
§ Unbeschränkt
§ Allgemein
§ Verband
§ Gruppe
§ Einzel
Diese klar getrennten Kategorien berücksichtigen sowohl die grössten als auch die kleinsten Offshore-Versicherungsunternehmen. Das Antragsverfahren, die Aufsichtsbestimmungen und die Gebühren für jede Kategorie variieren je nach der Grösse und den konzerneigenen Eigenschaften des Versicherers. In den Kategorien 4 und 5 können die nach dem International Trusts Act von 1996 registrierten Trusts als Gruppen- oder als Einzellizenzinhaber fungieren.
Das neue Versicherungsgesetz enthält wie der Mutual Funds Act umfassende Formulare und Bestimmungen, die das Antragsverfahren erleichtern und zu besser vorhersehbaren Ergebnissen und zu einer Regulierung führen.